BITTE NICHT NACHAHMEN

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Nicht in allen Ländern dieser Erde gibt es so viele Vorschriften wie hierzulande. Ein UVC-Beispiel aus Japan.

Seit diesem Jahr dürfen keine UVC-Lampen als so genannte Tauch-UVC-Lampen mehr in den Verkehr gebracht werden, sondern nur noch in Verbindung mit entsprechenden Gehäusen oder Filtern. Bedenkt man die Gefahren, die von UVC-Licht auf das menschliche Auge und die Haut ausgehen können, war diese Verordnung oder besser gesagt deren schärfere Kontrolle auch dringend notwendig. Heute erreichte uns jedoch ein Bild aus Japan, das uns durchaus zum Schmunzeln brachte. Denn dort werden UVC-Lampen häufig weder getaucht, noch fest in Gehäuse eingebaut. Vielmehr werden diese in einfachen Fassungen über das Wasser gehängt und das vorbeifließende Wasser nur so lala bestrahlt. Da man in Japan die Algenblüte nicht häufiger antrifft als in Deutschland, scheint es zumindest für diesen Zweck seinen Dienst zu tun – für die entkeimende Wirkung ist dies allerdings fraglich. Jetzt raten Sie mal, weshalb die Fassung der UVC-Lampe auf dem Bild derart verrostet ist. Sie ist seit über 10 Jahren im Einsatz. Erstaunlich ist zudem, dass man in einem Technologieland wie Japan nicht einmal einen Reflektor zum Einsatz bringt.