Rohrleitungen gelten ab einer Tiefe von 80 cm als frostsicher verlegt. Ist dies aber immer zwingend?
Aber einer Verlegetiefe von 80 cm gelten Rohrleitungen in Deutschland als frostsicher verlegt. Das heißt nichts anderes als dass selbst in einem sehr strengen Winter die Wahrscheinlichkeit dass eine Rohrleitung einfriert sehr unwahrscheinlich ist. Aber ist auch bei der Verlegung von Rohrleitungen zwingenden erforderlich, dass Rohrleitungen immer auf dieser Tiefe verlegt werden müssen? Nein, ist es nicht. Zumindest muss es das nicht bei den Rohrleitungen in denen das Wasser permanent strömt. Denn strömendes Wasser wird selbst bei strengen Temperaturen nicht so schnell einfrieren als stehendes. Dies sollte aber bei allen Rohrleitungen berücksichtigt werden, die eventuell im Winter abgeschaltet werden. Denn nicht wenige unserer Kunden betreiben ihre Teiche im Winterbetrieb mit einer geringeren Anzahl an Bodenabläufen wie im Sommer. Und die Bodenabläufe und Skimmer sollten eben auf Frosttiefe verlegt werden. Bei allen anderen spielt es keine Rolle. Übrigens sollte möglicher Frost auch dort beachtet werden wo im Filterkeller über den Winter Equipment wie UVC-Lampen oder Ozongeneratoren stillgelegt werden. Auch hier kann der Frost großen Schaden anrichten.